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   VGH Bayern, 20.10.2011 - 6 B 09.2043   

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VGH Bayern, 20.10.2011 - 6 B 09.2043 (https://dejure.org/2011,65061)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.10.2011 - 6 B 09.2043 (https://dejure.org/2011,65061)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Oktober 2011 - 6 B 09.2043 (https://dejure.org/2011,65061)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erschließungsbeitrag; Aufwandsverteilung; Erschlossensein; nicht gefangenes Hinterliegergrundstück; Eigentümeridentität; Zufahrt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 18.08.2009 - 6 ZB 08.194

    Erschließungsbeitrag; Anbaustraße; Abschnittsbildung; Abrechnungsgebiet;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2011 - 6 B 09.2043
    Dem Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil hat der Senat mit Beschluss vom 18. August 2009 - 6 ZB 08.194 teilweise stattgegeben.

    Diese unterschiedliche Ausgangssituation hat Auswirkungen auf die Voraussetzungen, unter denen Hinterliegergrundstücke von einer Anbaustraße erschlossen werden (BayVGH, B.v. 29.4.2009 - 6 ZB 07.2050 - juris ; B.v. 18.8.2009 - 6 ZB 08.194 - juris ; vgl. eingehend Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl. 2007, RdNr. 85 ff. zu § 17 und KStZ 2007, 161 ff.).

    Der Streitwert für das Rechtsmittelverfahren wird bis zum Erlass des Senatsbeschlusses vom 18. August 2009 - 6 ZB 08.194 über den Antrag auf Zulassung der Berufung auf 21.729,90 EUR, ab diesem Zeitpunkt auf 8.576,58 EUR festgesetzt.

  • VGH Bayern, 22.07.2010 - 6 B 09.584

    Erschließungsbeitragsrecht; vorhandene Erschließungsanlage; historische Straße;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2011 - 6 B 09.2043
    Hinsichtlich der verkehrsmäßigen Erschließung sind namentlich die Anforderungen des Art. 4 BayBO zu beachten, der in Abs. 1 Nr. 2 grundsätzlich das Anliegen des Grundstücks an einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche in einer angemessenen Breite verlangt und Abweichungen hinsichtlich der Befahrbarkeit und Öffentlichkeit nur bei einer Anbindung durch Wohnwege begrenzter Länge unter den in Abs. 2 näher bestimmten Voraussetzungen zulässt (vgl. BayVGH, B.v. 22.7.2010 - 6 B 09.584 RdNr. 43 m.w.N.).

    Zwar dürfte die etwa 20 m lange Zufahrt von der Südostecke des Stallgebäudes über das Anliegergrundstück Fl.Nr. 20/1 ungeeignet sein, einen relevanten Erschließungsvorteil zu vermitteln; denn dieses Anliegergrundstück steht in fremdem Eigentum, so dass dem Eigentümer der Hinterliegergrundstücke die Verfügungsmacht fehlt, die nach Art. 4 Abs. 2 Nr. 2 BayBO erforderlichen dinglichen Sicherungen für diese Zufahrt selbst herbeizuführen (vgl. BayVGH, B.v. 22.7.2010 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 29.04.2009 - 6 ZB 07.2050

    Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistung; nicht gefangene

    Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2011 - 6 B 09.2043
    Diese unterschiedliche Ausgangssituation hat Auswirkungen auf die Voraussetzungen, unter denen Hinterliegergrundstücke von einer Anbaustraße erschlossen werden (BayVGH, B.v. 29.4.2009 - 6 ZB 07.2050 - juris ; B.v. 18.8.2009 - 6 ZB 08.194 - juris ; vgl. eingehend Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl. 2007, RdNr. 85 ff. zu § 17 und KStZ 2007, 161 ff.).

    Als solcher Anhaltspunkt für eine beitragsrelevante Inanspruchnahme durch das nicht gefangene Hinterliegergrundstück kommt insbesondere eine tatsächlich angelegte Zufahrt über das Anliegergrundstück in Betracht (vgl. BayVGH, B.v.2.12.2005 - 6 CS 05.1522 - BayVBl 2006, 223; B.v. 29.4.2009 - 6 ZB 07.2050 - RdNr. 7).

  • BVerwG, 08.05.2002 - 9 C 5.01

    Erschließungsbeitrag; Beitragspflicht; Bebaubarkeit; Hinterliegergrundstück;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2011 - 6 B 09.2043
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Merkmal des Erschlossenseins bei einer Anbaustraße (§ 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB) unter anderem voraussetzt, dass das Grundstück gerade dieser Straße wegen bebaubar ist, insbesondere also von dieser Straße aus in einer Weise verkehrlich erreichbar ist, die den einschlägigen Bestimmungen des Bauplanungsrechts und des Bauordnungsrechts genügt (vgl. etwa BVerwG, U.v. 26.2.1993 - 8 C 35.92 - BVerwGE 92, 157/159; U.v. 8.5.2002 - 9 C 5.01 - NVwZ-RR 2002, 770/771).
  • BVerwG, 28.03.2007 - 9 C 4.06

    Erschließungsbeitrag; Hinterliegergrundstück; Vorderliegergrundstück;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2011 - 6 B 09.2043
    Diese Möglichkeit genügt, um ein Erschlossensein der Hinterliegergrundstücke zu begründen; ob der Eigentümer von ihr Gebrauch machen will, ist unerheblich (vgl. BVerwG, U.v. 28.3.2007 - 9 C 4.06 - BVerwGE 128, 246/248).
  • BVerwG, 26.02.1993 - 8 C 35.92

    Hinterliegergrundstück - Anbaustraße - Hinterliegergrundstück -

    Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2011 - 6 B 09.2043
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Merkmal des Erschlossenseins bei einer Anbaustraße (§ 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB) unter anderem voraussetzt, dass das Grundstück gerade dieser Straße wegen bebaubar ist, insbesondere also von dieser Straße aus in einer Weise verkehrlich erreichbar ist, die den einschlägigen Bestimmungen des Bauplanungsrechts und des Bauordnungsrechts genügt (vgl. etwa BVerwG, U.v. 26.2.1993 - 8 C 35.92 - BVerwGE 92, 157/159; U.v. 8.5.2002 - 9 C 5.01 - NVwZ-RR 2002, 770/771).
  • BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 27.96

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht - Erschlossensein eines durch ein

    Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2011 - 6 B 09.2043
    Deshalb nehmen nicht gefangene Hinterliegergrundstücke an der Aufwandsverteilung als - ein zweites Mal - erschlossen im Sinn des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB nur teil, wenn mit einer (noch) relevanten Wahrscheinlichkeit typischerweise mit einer Inanspruchnahme der abzurechnenden Anbaustraße (auch) von dem Hinterliegergrundstück aus gerechnet werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 30.5.1997 - 8 C 27.96 - NVwZ-RR 1998, 67/68; Driehaus, a.a.O. § 17 RdNrn. 96 ff.).
  • VGH Bayern, 02.12.2005 - 6 CS 05.1522

    Erschließungsbeitragsrecht: Kein Erschlossensein durch Notwegerecht, Zeitpunkt

    Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2011 - 6 B 09.2043
    Als solcher Anhaltspunkt für eine beitragsrelevante Inanspruchnahme durch das nicht gefangene Hinterliegergrundstück kommt insbesondere eine tatsächlich angelegte Zufahrt über das Anliegergrundstück in Betracht (vgl. BayVGH, B.v.2.12.2005 - 6 CS 05.1522 - BayVBl 2006, 223; B.v. 29.4.2009 - 6 ZB 07.2050 - RdNr. 7).
  • VGH Bayern, 25.10.2012 - 6 B 10.132

    Straßenausbaubeitragspflicht für Hinterliegergrundstück

    31 (1) Für die Beantwortung der Frage, ob dem Eigentümer eines Hinterliegergrundstücks durch den Straßenausbau ein beitragsrelevanter Sondervorteil geboten wird, sind nach der Rechtsprechung des Senats zwei verschiedene Gruppen von Hinterliegergrundstücken zu unterscheiden: zum einen die Gruppe der sogenannten gefangenen Hinterliegergrundstücke, d.h. derjenigen Hinterliegergrundstücke, die ausschließlich über die jeweils vorgelagerten Anliegergrundstücke eine Verbindung zum gemeindlichen Verkehrsnetz haben; zum anderen die Gruppe der anderen (nicht gefangenen) Hinterliegergrundstücke, deren rückwärtige oder seitliche Teilflächen ihrerseits an eine (andere) Straße angrenzen (vgl. etwa BayVGH, B.v. 18.4.2012 - 6 ZB 11.2863 - juris ; U.v. 15.4.2010 - 6 B 08.1846 - juris ; zur vergleichbaren Problematik im Erschließungsbeitragsrecht BayVGH, U.v. 20.10.2011 - 6 B 09.2043 - juris ; B.v. 29.4.2009 - 6 ZB 07.2050 - juris ).

    Als Anhaltspunkt für den Schluss auf eine nennenswerte Inanspruchnahme kommt insbesondere eine tatsächlich angelegte Zufahrt oder ein tatsächlich angelegter Zugang über das Anliegergrundstück in Betracht (vgl. BayVGH, U.v. 20.10.2011 - 6 B 09.2043 - juris zum Erschließungsbeitragsrecht).

    41 aa) Für die Beantwortung der Frage, ob dem Eigentümer eines Hinterliegergrundstücks durch den Straßenausbau ein beitragsrelevanter Sondervorteil geboten wird, sind nach der Rechtsprechung des Senats zwei verschiedene Gruppen von Hinterliegergrundstücken zu unterscheiden: zum einen die Gruppe der sogenannten gefangenen Hinterliegergrundstücke, d.h. derjenigen Hinterliegergrundstücke, die ausschließlich über die jeweils vorgelagerten Anliegergrundstücke eine Verbindung zum gemeindlichen Verkehrsnetz haben; zum anderen die Gruppe der anderen (nicht gefangenen) Hinterliegergrundstücke, deren rückwärtige oder seitliche Teilflächen ihrerseits an eine (andere) Straße angrenzen (vgl. etwa BayVGH, B.v. 18.4.2012 - 6 ZB 11.2863 - juris ; U.v. 15.4.2010 - 6 B 08.1846 - juris ; zur vergleichbaren Problematik im Erschließungsbeitragsrecht BayVGH, U.v. 20.10.2011 - 6 B 09.2043 - juris ; B.v. 29.4.2009 - 6 ZB 07.2050 - juris ).

    Als Anhaltspunkt für den Schluss auf eine nennenswerte Inanspruchnahme kommt insbesondere eine tatsächlich angelegte Zufahrt oder ein tatsächlich angelegter Zugang über das Anliegergrundstück in Betracht (vgl. BayVGH, U.v. 20.10.2011 - 6 B 09.2043 - juris zum Erschließungsbeitragsrecht).

  • VGH Bayern, 25.10.2012 - 6 B 10.133

    Straßenausbaubeitrag; Sondervorteil; Inanspruchnahmemöglichkeit; nicht gefangenes

    aa) Für die Beantwortung der Frage, ob dem Eigentümer eines Hinterliegergrundstücks durch den Straßenausbau ein beitragsrelevanter Sondervorteil geboten wird, sind nach der Rechtsprechung des Senats zwei verschiedene Gruppen von Hinterliegergrundstücken zu unterscheiden: zum einen die Gruppe der sogenannten gefangenen Hinterliegergrundstücke, d.h. derjenigen Hinterliegergrundstücke, die ausschließlich über die jeweils vorgelagerten Anliegergrundstücke eine Verbindung zum gemeindlichen Verkehrsnetz haben; zum anderen die Gruppe der anderen (nicht gefangenen) Hinterliegergrundstücke, deren rückwärtige oder seitliche Teilflächen ihrerseits an eine (andere) Straße angrenzen (vgl. etwa BayVGH, B.v. 18.4.2012 - 6 ZB 11.2863 - juris ; U.v. 15.4.2010 - 6 B 08.1846 - juris ; zur vergleichbaren Problematik im Erschließungsbeitragsrecht BayVGH, U.v. 20.10.2011 - 6 B 09.2043 - juris ; B.v. 29.4.2009 - 6 ZB 07.2050 - juris ).

    Als Anhaltspunkt für den Schluss auf eine nennenswerte Inanspruchnahme kommt insbesondere eine tatsächlich angelegte Zufahrt oder ein tatsächlich angelegter Zugang über das Anliegergrundstück in Betracht (vgl. BayVGH, U.v. 20.10.2011 - 6 B 09.2043 - juris zum Erschließungsbeitragsrecht).

  • VGH Hessen, 18.09.2012 - 5 A 1479/12
    Eine Differenzierung danach, ob das betreffende Hinterliegergrundstück "gefangen" oder "nicht gefangen", d.h. durch eine oder mehrere weitere Erschließungsanlagen zusätzlich als Anliegergrundstück erschlossen ist, innerhalb der Gruppe der "nicht gefangenen" Hinterliegergrundstücke danach, ob mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit dem Grundstück durch die Inanspruchnahmemöglichkeit der - zusätzlichen - Erschließungsanlage ein nennenswerter Vorteil zuwächst, wie sie Driehaus (a.a.O., § 17 Rn. 96 ff; siehe auch: Bayerischer VGH, Urteil vom 20. Oktober 2011 - 6 B 09.2043 -, Juris) vorschlägt - und damit eine Abkehr von der oben genannten "Hinwegdenkenstheorie" - hält der Senat schon aufgrund der sich in der Praxis stellenden Einordnungsprobleme nicht für sinnvoll.
  • VGH Bayern, 29.04.2016 - 6 CS 16.58

    Beschwerde gegen Erschließungsbeitrag

    Als solcher Anhaltspunkt für eine beitragsrelevante Inanspruchnahme durch das nicht gefangene Hinterliegergrundstück kommt insbesondere eine tatsächlich angelegte Zufahrt über das Anliegergrundstück in Betracht (vgl. BayVGH, U. v. 20.10.2011 - 6 B 09.2043 - juris Rn. 18 m. w. N.).
  • VGH Hessen, 14.12.2012 - 5 A 1884/12

    Erschließungsbeiträge für Hinterliegergrundstück; Erschließungsbeiträge für

    Eine Differenzierung danach, ob das betreffende Hinterliegergrundstück "gefangen" oder "nicht gefangen", d.h. durch eine oder mehrere weitere Erschließungsanlagen zusätzlich als Anliegergrundstück erschlossen ist und innerhalb der Gruppe der "nicht gefangenen" Hinterliegergrundstücke danach, ob mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit dem Grundstück durch die Inanspruchnahmemöglichkeit der - zusätzlichen - Erschließungsanlage ein nennenswerter Vorteil zuwächst, wie sie Driehaus (Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl., § 17 Rn. 96 ff; siehe auch: Bayerischer VGH, Urteil vom 20. Oktober 2011 - 6 B 09.2043 -, Juris) vorschlägt - und damit eine Abkehr von der oben genannten "Hinwegdenkenstheorie" - hält der Senat schon aufgrund der sich in der Praxis stellenden Einordnungsprobleme nicht für sinnvoll.
  • VG Bayreuth, 29.10.2014 - B 4 K 12.276

    Adressierung eines Erschließungsbeitragsbescheides bei einer Erbengemeinschaft

    (Das nicht gefangene Hinterliegergrundstück Fl.-Nr. Z ist nicht beitragspflichtig, weil nach den Regeln der Wahrscheinlichkeit nicht zu erwarten ist, dass von diesem Grundstück aus die neue Anbaustraße in einem relevanten Umfang in Anspruch genommen werden wird (vgl. BayVGH, Urteil vom 20.10.2011 - 6 B 09.2043 Rn. 18).

    Fl.-Nr. Z ist nicht als nicht gefangenes Hinterliegergrundstück beitragspflichtig, weil angesichts der Durchfahrt auf den Grundstücken Fl.-Nrn. Z und X nach den Regeln der Wahrscheinlichkeit nicht zu erwarten ist, dass vom Grundstück Fl.-Nr. Z aus die "neue" Erschließungsanlage über das Anliegergrundstück Fl.-Nr. Y in einem relevanten Umfang in Anspruch genommen werden wird (vgl. BayVGH, Urteil vom 20.10.2011 - 6 B 09.2043 Rn. 18).

  • VG München, 09.12.2014 - M 2 K 14.1390

    Räumliche Beschränkung des Erschlossenseins auf eine Grundstücksteilfläche

    Unschädlich ist, dass die interne Erschließung auf dem Grundstück durch den Außenbereich verläuft (vgl. dazu BayVGH, U. v. 20.10.2011 - 6 B 09.2043 - juris Rn. 21 am Ende).

    Selbst wenn es sich bei der südöstlichen Teilfläche der Fl.Nr. ... um ein gefangenes Hinterliegergrundstück handelte, wäre demnach eine Bebaubarkeit im Sinne des § 133 Abs. 1 BauGB und damit auch ein Erschlossensein im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu bejahen (vgl. dazu BayVGH, U. v. 20.10.2011 - 6 B 09.2043 - juris Rn. 21; Driehaus, a.a.O., § 17 Rn. 88 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 20.04.2012 - 6 ZB 09.1855

    Erschließungsbeitragsrecht; Anbaustraße; Abschnittsbildung; einzelne Anlage

    In Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Senats ist es davon ausgegangen, dass diesem Grundstück ein beitragsrelevanter Vorteil vermittelt wird, weil es durch eine Zufahrt, die über das demselben Eigentümer gehörende Anliegergrundstück Fl.Nr. 2108/2 verläuft, an die abgerechnete Straße angebunden ist (vgl. im Einzelnen BayVGH vom 20.10.2011 - 6 B 09.2043 - juris ).
  • VG München, 18.12.2015 - M 2 S 15.4825

    Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag für ein Hinterliegergrundstück

    Das Erschlossensein i. S. v. § 131 Abs. 1 BauGB deshalb aber trotz einer tatsächlich bestehenden Zufahrt (vgl. hierzu bereits: BayVGH, B. v. 2.12.2005 - 6 CS 05.1522 - juris Rn. 14; U. v. 20.10.2011 - 6 B 09.2043 - juris Rn. 18) zu verneinen, würde aus den nachfolgenden, besonderen Gründen dieses Einzelfalls voraussichtlich zu einem mit der Interessenlage billigerweise nicht zu vereinbarenden Ergebnis führen (vgl. hierzu im Einzelnen: BVerwG, U. v. 24.2.2010 - 9 C 1/09 - juris Rn. 34):.
  • VGH Bayern, 24.05.2012 - 6 CS 12.593

    Erschließungsbeitragsrecht; gefangenes Hinterliegergrundstück; Angebot dinglicher

    Schließlich und vor allem bietet der Antragsgegner in dem Schreiben vom Mai 1992 keine dingliche Sicherung der Zufahrtsmöglichkeit mittels Dienstbarkeit (Art. 4 BayBO) an, die für das Entstehen der Beitragspflicht nach § 133 Abs. 1 BauGB für ein - wie hier - gefangenes Hinterliegergrundstück bei Eigentümerverschiedenheit Voraussetzung ist (vgl. BayVGH vom 20.10.2011 - 6 B 09.2043 - RdNr. 19; vom 22.7.2010 - 6 B 09.584 - RdNr. 43 ).
  • VG München, 26.01.2016 - M 2 K 14.5436

    Anbaustraße und Bemessung des Erschließungsbeitrags für die erstmalig Herstellung

  • VG Augsburg, 10.04.2014 - Au 2 K 13.875

    Ausbaubeitragsrecht; nicht gefangenes Hinterliegergrundstück; qualifizierte

  • VG München, 30.09.2014 - M 2 K 13.4555

    Erschließungsbeitrag; Vorausleistung; Anlage; natürliche Betrachtungsweise;

  • VG Augsburg, 10.11.2011 - Au 2 K 08.1205

    Erschließungsbeitragsrecht Erschlossensein eines nicht gefangenen

  • VG Augsburg, 07.07.2022 - Au 2 K 21.1484

    Maßgeblicher Grundstücksbegriff für die Erschließungsbeitragspflicht

  • VG München, 24.07.2012 - M 2 K 11.2972

    Erschließungsbeitragsrecht; Abgrenzung der Anlage; historische Straße; erstmalige

  • VG Augsburg, 10.11.2011 - Au 2 K 08.1255

    ErschließungsbeitragsrechtErschlossensein eines nicht gefangenen

  • VG München, 05.09.2017 - M 28 S 17.1964

    Kein Erschließungsbeitrag für ein sog. nicht gefangenes Hinterliegergrundstück

  • VG München, 24.07.2012 - M 2 K 11.2971

    Erschließungsbeitragsrecht; Abgrenzung der Anlage; historische Straße; erstmalige

  • VG München, 24.07.2012 - M 2 K 11.2973

    Erschließungsbeitragsrecht; Abgrenzung der Anlage; historische Straße; erstmalige

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